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Führerscheinklassen

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Fahrerlaubnisklassen

Erfahren Sie per Mausklick alles was Sie über die Führerscheinklassen wissen müssen. Hier wird beschrieben, wie viel Mindeststunden Sie in Theorie und Praxis benötigen. Außerdem erhalten Sie interessante Informationen zur Prüfungsdauer und den erlaubten Fehlerpunkten in der Theorie.


Klasse B - PKW und LKW bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse

B / BF17 Schaltwagen, Mindestalter: 17

Folgende Anhänger dürfen mit der Klasse B gefahren werden:

1. (zGM. eines Zugfahrzeuges der Klasse B) + (zGM. eines Anhängers) in Summe max. 3,5t zGM.
2. (Zugfahrzeug der Klasse B von 3,5t zGM.) + (Anhänger 750kg zGM.)
zGM. = zulässige Gesamtmasse (ersichtlich im Fahrzeugschein)

Ausbildungsvariante - B / BF17 Schaltwagen

Mindestalter: 17 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: kein Vorbesitz erforderlich
Eingeschlossene Klassen: L, AM

Benötigte Dokumente:

Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de

1 Foto (biometrisches Passfoto)

1 Sehtest (vom Optiker) - nicht älter als 2 Jahre

1. Hilfe-Bescheinigung

Personalausweis (beidseitige Kopie)

Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

nur für begleitetes Fahren mit 17 - Antragsformular (BF17) - (gibts es in der Fahrschule oder als Download)

nur für begleitetes Fahren mit 17 - pro Begleitperson: beidseitige Kopie des Personalausweises

nur für begleitetes Fahren mit 17 - pro Begleitperson: beidseitige Kopie des Führerscheines

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Grundstoff: 12
Zusatzstoff: 2
Hinweis: Bei Erweiterung (Mofa zählt nicht) nur 6x Grundstoff erforderlich.

Theorie-Prüfung:

Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10
Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis sind nur 6 Fehlerpunkte erlaubt. Personalausweis mitbringen!

Praxis-Ausbildung:

Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 5
Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 4
Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 3
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variieren nach Lernfortschritt des Fahrschülers.

Praxis-Prüfung:

Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 55
Hinweis: Personalausweis mitbringen!

B / BF17 Automatik, Mindestalter: 17

Folgende Anhänger dürfen mit der Klasse B gefahren werden:

1. (zGM. eines Zugfahrzeuges der Klasse B) + (zGM. eines Anhängers) in Summe max. 3,5t zGM.
2. (Zugfahrzeug der Klasse B von 3,5t zGM.) + (Anhänger 750kg zGM.)
zGM. = zulässige Gesamtmasse (ersichtlich im Fahrzeugschein)

Ausbildungsvariante - B / BF17 Automatik

Mindestalter: 17 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: kein Vorbesitz erforderlich
Eingeschlossene Klassen: L, AM

Benötigte Dokumente:

- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de
- 1 Foto (biometrisches Passfoto)
- 1 Sehtest (vom Optiker) - nicht älter als 2 Jahre
- 1. Hilfe-Bescheinigung
- Personalausweis (beidseitige Kopie)
- nur für begleitetes Fahren mit 17 - Antragsformular (BF17) - (gibts es in der Fahrschule oder als Download)
- nur für begleitetes Fahren mit 17 - pro Begleitperson: beidseitige Kopie des Personalausweises
- nur für begleitetes Fahren mit 17 - pro Begleitperson: beidseitige Kopie des Führerscheines
- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Grundstoff: 12
Zusatzstoff: 2
Hinweis: Bei Erweiterung (Mofa zählt nicht) nur 6x Grundstoff erforderlich.

Theorie-Prüfung:

Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10

Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis sind nur 6 Fehlerpunkte erlaubt. Personalausweis mitbringen!

Praxis-Ausbildung:

Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 5
Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 4
Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 3
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variieren nach Lernfortschritt des Fahrschülers.

Praxis-Prüfung:

Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 55
Hinweis: Personalausweis mitbringen!

B Umschreibung / Neuerteilung, Mindestalter: 18

Folgende Anhänger dürfen mit der Klasse B gefahren werden:
1. (zGM. eines Zugfahrzeuges der Klasse B) + (zGM. eines Anhängers) in Summe max. 3,5t zGM.
2. (Zugfahrzeug der Klasse B von 3,5t zGM.) + (Anhänger 750kg zGM.)
zGM. = zulässige Gesamtmasse (ersichtlich im Fahrzeugschein)

Ausbildungsvariante - B Umschreibung / Neuerteilung

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: L, AM

Benötigte Dokumente:

- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de
- 1 Foto (biometrisches Passfoto)
- 1 Sehtest (vom Optiker) - nicht älter als 2 Jahre
- 1. Hilfe-Bescheinigung
- Personalausweis (beidseitige Kopie)
- ausländischer Führerschein (im Origianl) - wird vom Verkehrsamt einbehalten (beantragen Sie beim Verkehrsamt bei Bedarf einen "internationalen Führerschein")
- amtliche Übersetzung v. ausländischen Führerschein - Amtliche Übersetzungen sind beim ADAC möglich (z. B. in Leer beim ADAC im Reisebüro im Ceka in der Mühlenstraße -> Telefon 0491-61004)
- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Hinweis: Um einen besseren und schnelleren Lernerfolg zu erzielen, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Unterricht.

Theorie-Prüfung:

Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10

Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Personalausweis mitbringen! Ob eine Theorieprüfung erforderlich ist oder nicht, entscheidet das Straßenverkehrsamt.

Praxis-Ausbildung:

Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variieren nach Lernfortschritt des Fahrschülers.

Praxis-Prüfung:

Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 55
Hinweis: Personalausweis mitbringen!

B Auffrischung bei Besitz der Klasse B, Mindestalter: 18

Folgende Anhänger dürfen mit der Klasse B gefahren werden:

1. (zGM. eines Zugfahrzeuges der Klasse B) + (zGM. eines Anhängers) in Summe max. 3,5t zGM.
2. (Zugfahrzeug der Klasse B von 3,5t zGM.) + (Anhänger 750kg zGM.)
zGM. = zulässige Gesamtmasse (ersichtlich im Fahrzeugschein)

Ausbildungsvariante - B Auffrischung bei Besitz der Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: L, AM

Benötigte Dokumente:

1 Sehtest (vom Optiker) - nicht älter als 2 Jahre
vorhandener Führerschein (beidseitige Kopie)

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Prüfung:

Hinweis: Sie dürfen jederzeit an unserem Theorieunterricht teilnehmen.

Praxis-Prüfung:

Hinweis: Auf Wunsch frischen wir alle Bereiche (wie z. B. Landstraßen, Autobahn, Stadtfahren und Einparken) auf und beseitigen gezielt Ihre Ängste oder Probleme im Straßenverkehr.


Klasse BE - Anhänger für Zugfahrzeug der Klasse B (Kombination bis 7,0t zulässiger Gesamtmasse)

BE Anhänger (mit prakt. Prüfung), Mindestalter: 17

Folgende Anhänger dürfen mit der Klasse BE gefahren werden:

- (zGM. eines Zugfahrzeuges der Klasse B) + (zGM. Anhängers) in Summe max.7,0t zGM.
- zGM. = zulässige Gesamtmasse (ersichtlich im Fahrzeugschein)

- keine Theorie-Prüfung erforderlich
- Praxis-Prüfung und vorherige Antragstellung erforderlich

Ausbildungsvariante - BE Anhänger (mit prakt. Prüfung)

Mindestalter: 17 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: keine

Benötigte Dokumente:

- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de

- 1 Foto (biometrisches Passfoto)

- 1 Sehtest (vom Optiker) - nicht älter als 2 Jahre

- Personalausweis (beidseitige Kopie)

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

- 1. Hilfe-Bescheinigung - (je nach Landkreis ggf. nicht erforderlich)

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Hinweis: keine Theorieausbildung erforderlich

Theorie-Prüfung:

Hinweis: keine Theorieprüfung erforderlich

Praxis-Ausbildung:

Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 3
Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 1
Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 1

Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variieren nach Lernfortschritt des Fahrschülers.

Praxis-Prüfung:

Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 55
Hinweis: Personalausweis mitbringen!


Klasse B96 - Anhänger für Zugfahrzeug der Klasse B (Kombination bis 4,25t zulässiger Gesamtmasse)

B96 Anhänger (ohne Prüfung), Mindestalter: 17

Folgende Anhänger dürfen mit der Klasse B96 gefahren werden:

(zGM. eines Zugfahrzeuges der Klasse B) + (zGM. eines Anhängers) in Summe max. 4,25t zGM.

zGM. = zulässige Gesamtmasse (ersichtlich im Fahrzeugschein)

keine Theorie-Prüfung erforderlich
keine Praxis-Prüfung erforderlich
Lehrgang in der Fahrschule erforderlich

Ausbildungsvariante - B96 Anhänger (ohne Prüfung)

Mindestalter: 17 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B oder BF17
Eingeschlossene Klassen:

Benötigte Dokumente:

- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de

- 1 Foto (biometrisches Passfoto)

- Personalausweis (beidseitige Kopie)

- vorhandener Führerschein im Original

- Bescheinigung über die Fahrerschulung B96 - erhalten Sie in der Fahrschule nach Kursende

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Hinweis: Theoretische Fahrerschulung von mind. 2,5 Std. (150 Minuten)

Theorie-Prüfung:

Hinweis: Eine Theorieprüfung ist nicht erforderlich.

Praxis-Ausbildung:

Hinweis: Praktische Fahrerschulung von mind. 3,5 Std. (210 Minuten)

Praxis-Prüfung:

Hinweis: Eine Praxisprüfung ist nicht erforderlich.


Klasse A - großes Motorrad (offene Klasse)

A Motorrad (offene Klasse), Mindestalter: 24

Große Motorräder über 35 kW / 47 PS (bei weniger PS reicht auch die Klasse A2)

Achtung: Die große Klasse A kann nur erlangen, wer mindestens 2 Jahre lang die Klasse A2 besitzt ODER mind. 24 Jahre alt ist.

Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren, ist keine Theorieprüfung und keine Sonderfahrten erforderlich.

Ausbildungsvariante - A Motorrad (offene Klasse)

Mindestalter: 24 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: kein Vorbesitz erforderlich
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Benötigte Dokumente:

- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de

- 1 Foto (biometrisches Passfoto)

- 1 Sehtest (vom Optiker) - nicht älter als 2 Jahre

- 1. Hilfe-Bescheinigung

- Personalausweis (beidseitige Kopie)

- vorhandener Führerschein (beidseitige Kopie)

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Grundstoff: 12
Zusatzstoff: 4


Hinweis: Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (Mofa zählt nicht) sind nur 6x Grundstoff erforderlich. Theorieunterrichte aus vorherigen Ausbildungen sind 2 Jahre gültig (Ausbildungsbescheinigung erforderlich). Der Unterricht für das Zusatzwissen findet nach Absprache mit dem Fahrlehrer statt.

Theorie-Prüfung:

Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Minuten Theorieprüfung: 45

Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10

Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis sind nur 6 Fehlerpunkte erlaubt. Personalausweis mitbringen!

Praxis-Ausbildung:

Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 5

Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 4

Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 3

Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden.

Praxis-Prüfung:

Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.

Minuten Prüfungsfahrt: 70

Hinweis: Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!

AS (Aufstieg bei Vorbesitz der Kl. A2 > 2 Jahre), Mindestalter: 20

Große Motorräder über 35 kW / 47 PS (bei weniger PS reicht auch die Klasse A2)

Achtung: Die große Klasse A kann nur erlangen, wer mindestens 2 Jahre lang die Klasse A2 besitzt ODER mind. 24 Jahre alt ist.

Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren, ist keine Theorieprüfung und keine Sonderfahrten erforderlich.

Ausbildungsvariante - AS (Aufstieg bei Vorbesitz der Kl. A2 > 2 Jahre)

Mindestalter: 20 Jahre

Hinweis: nur bei Vorbesitz der Kl. A2 von 2 Jahren!

Erforderlicher Vorbesitz: 2 Jahre die Klasse A2

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Benötigte Dokumente:

- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de

- 1 Foto (biometrisches Passfoto)

- 1 Sehtest (vom Optiker) - nicht älter als 2 Jahre

- 1. Hilfe-Bescheinigung

- Personalausweis (beidseitige Kopie)

- vorhandener Führerschein (beidseitige Kopie)

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Hinweis: Keine Theorieausbildung erforderlich.

Theorie-Prüfung:

Hinweis: Keine Theorieprüfung erforderlich.

Praxis-Ausbildung:

Hinweis: Keine Sonderfahrten erforderlich. Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden.

Praxis-Prüfung:

Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.

Minuten Prüfungsfahrt: 60

Hinweis: Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!


Klasse A2 - kleines Motorrad (max. 35 kW / 47 PS)

A2 Motorrad (max. 35 kW / 47 PS), Mindestalter: 18

Motorräder bis max. 35 kW / 47 PS

Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mind. 2 Jahren, ist keine Theorieprüfung und keine Sonderfahrten erforderlich.

Ausbildungsvariante - A2 Motorrad (max. 35 kW / 47 PS)

Mindestalter: 18 Jahre

Erforderlicher Vorbesitz: kein Vorbesitz erforderlich

Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Benötigte Dokumente:

- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de

- 1 Foto (biometrisches Passfoto)

- 1 Sehtest (vom Optiker) - nicht älter als 2 Jahre

- 1. Hilfe-Bescheinigung

- Personalausweis (beidseitige Kopie)

- vorhandener Führerschein (beidseitige Kopie)

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Grundstoff: 12

Zusatzstoff: 4

Hinweis: Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (Mofa zählt nicht) sind nur 6x Grundstoff erforderlich. Der Unterricht für das Zusatzwissen findet nach Absprache mit dem Fahrlehrer statt.

Theorie-Prüfung:

Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Minuten Theorieprüfung: 60

Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10

Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis sind nur 6 Fehlerpunkte erlaubt. Personalausweis mitbringen!

Praxis-Ausbildung:

Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 5

Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 4

Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 3

Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden.

Praxis-Prüfung:

Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.

Minuten Prüfungsfahrt: 70

Hinweis: Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!

A2S (Aufstieg bei Vorbesitz der Kl. A1 > 2 Jahre) , Mindestalter: 18

Motorräder bis max. 35 kW / 47 PS

Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mind. 2 Jahren, ist keine Theorieprüfung und keine Sonderfahrten erforderlich.

Ausbildungsvariante - A2S (Aufstieg bei Vorbesitz der Kl. A1 > 2 Jahre)

Mindestalter: 18 Jahre

Erforderlicher Vorbesitz: A1

Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Benötigte Dokumente:

- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de

- 1 Foto (biometrisches Passfoto)

- 1 Sehtest (vom Optiker) - nicht älter als 2 Jahre

- 1. Hilfe-Bescheinigung

- Personalausweis (beidseitige Kopie)

- vorhandener Führerschein (beidseitige Kopie)

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Hinweis: keine Theorieausbildung erforderlich.

Theorie-Prüfung:

Praxis-Ausbildung:

Hinweis: Keine Sonderfahrten erforderlich. Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden.

Praxis-Prüfung:

Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.

Minuten Prüfungsfahrt: 60

Hinweis: Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!


Klasse A1 - großes Moped (max. 125 Kubik / max. 11 kW / 15 PS)

A1 Moped 125er, Mindestalter: 16

Gefahren werden dürfen: Krafträder bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, max. 0,1kW/kg.

Wer die Klasse A1 mind. 2 Jahre besitzt kann die Klasse A2 (Motorräder bis 47 PS) ohne Theorieprüfung und ohne Sonderfahrten machen (dieses gilt nicht für B196!).

Hinweise zur Klasse B196:

Wer mind. 25 Jahre alt ist und die Klasse B mind. 5 Jahre besitzt, bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt (B196). Hierfür ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich. Die Klasse B196 berechtigt zum Führen von Motorrädern der Klasse A1 (wie oben beschrieben). In dieser Variante wird jedoch lediglich die Klasse B196 und nicht die Klasse A1 erteilt! Die Aufstiegsregelung für die Klasse A2 gilt bei B196 nicht.

Ausbildungsvariante - A1 Moped 125er

Mindestalter: 16 Jahre

Erforderlicher Vorbesitz: kein Vorbesitz erforderlich

Eingeschlossene Klassen: AM

Benötigte Dokumente:

- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de

- 1 Foto (biometrisches Passfoto)

- 1 Sehtest (vom Optiker) - nicht älter als 2 Jahre

- 1. Hilfe-Bescheinigung

- Personalausweis (beidseitige Kopie)

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Grundstoff: 12

Zusatzstoff: 4

Hinweis: Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (Mofa zählt nicht) sind nur 6x Grundstoff erforderlich. Der Unterricht für das Zusatzwissen findet nach Absprache mit dem Fahrlehrer statt.

Theorie-Prüfung:

Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Minuten Theorieprüfung: 45

Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10

Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis sind nur 6 Fehlerpunkte erlaubt. Personalausweis mitbringen!

Praxis-Ausbildung:

Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 5

Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 4

Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 3

Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden.

Praxis-Prüfung:

Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.

Minuten Prüfungsfahrt: 70

Hinweis: Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße. Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!

B196 Krafträder der Kl. A1 ohne Prüfungen (5 Jahre Vorbesitz der Klasse B, min. 25 Jahre alt), Mindestalter: 25

Gefahren werden dürfen: Krafträder bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, max. 0,1kW/kg.

Wer die Klasse A1 mind. 2 Jahre besitzt kann die Klasse A2 (Motorräder bis 47 PS) ohne Theorieprüfung und ohne Sonderfahrten machen (dieses gilt nicht für B196!).

Hinweise zur Klasse B196:

Wer mind. 25 Jahre alt ist und die Klasse B mind. 5 Jahre besitzt, bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt (B196). Hierfür ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich. Die Klasse B196 berechtigt zum Führen von Motorrädern der Klasse A1 (wie oben beschrieben). In dieser Variante wird jedoch lediglich die Klasse B196 und nicht die Klasse A1 erteilt! Die Aufstiegsregelung für die Klasse A2 gilt bei B196 nicht.

Ausbildungsvariante - B196 Krafträder der Kl. A1 ohne Prüfungen (5 Jahre Vorbesitz der Klasse B, min. 25 Jahre alt)

Mindestalter: 25 Jahre

Hinweis: die Klasse B muss mind. 5 Jahre vorhanden sein

Erforderlicher Vorbesitz: 5 Jahre die Klasse B u. mind. 25 Jahre alt

Eingeschlossene Klassen: keine

Benötigte Dokumente:

- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de

- 1 Foto (biometrisches Passfoto)

- Personalausweis (beidseitige Kopie)

- vorhandener Führerschein (beidseitige Kopie)

- Bescheinigung über die Fahrerschulung B196 - erhalten Sie in der Fahrschule nach Kursende

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Zusatzstoff: 4

Hinweis: 4 x 90 Minuten theoretischen Bikerunterricht. Der Unterricht findet nach Absprache mit dem Fahrlehrer statt.

Theorie-Prüfung:

Hinweis: Keine Theorieprüfung erforderlich!

Praxis-Ausbildung:

Hinweis: Für die Führerscheinklasse ist eine spezielle praktische Fahrerschulung von mind. 10 Fahrstunden (5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten) erforderlich. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden.

Praxis-Prüfung:

Hinweis: Keine Praxisprüfung erforderlich!


Klasse AM - Roller / kleines Moped (max. 50 Kubik / max. 45 km/h bbH)

AM Roller 50ccm / 45, Mindestalter: 15

AM - 50er Moped/Roller (Kleinkrafträder max. 45km/h, max. 50ccm)

Ausbildungsvariante - AM Roller 50ccm / 45

Mindestalter: 15 Jahre

Erforderlicher Vorbesitz: kein Vorbesitz erforderlich

Eingeschlossene Klassen: keine

Benötigte Dokumente:

- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de

- 1 Foto (biometrisches Passfoto)

- 1 Sehtest (vom Optiker) - nicht älter als 2 Jahre

- 1. Hilfe-Bescheinigung

- Personalausweis (beidseitige Kopie)

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Grundstoff: 12

Zusatzstoff: 2

Hinweis: Der Unterricht für das Zusatzwissen findet nach Absprache mit dem Fahrlehrer statt.

Theorie-Prüfung:

Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Minuten Theorieprüfung: 45

Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10

Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Personalausweis mitbringen!

Praxis-Ausbildung:

Hinweis: Keine Sonderfahrten erforderlich. Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden.

Praxis-Prüfung:

Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.

Minuten Prüfungsfahrt: 55

Hinweis: Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften. Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!


Klasse Mofa oder Mofa-Roller (auf 25km/h gedrosselt)

Mofa - 25, Mindestalter: 15

Mofa oder Mofaroller - max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum

Mindestalter: 15 Jahre Mofa ist keine Führerscheinklasse im amtlichen Sinne, da lediglich eine Prüfbescheinigung ausgestellt wird.

• Theorieprüfung erforderlich

• keine Praxisprüfung erforderlich

• Einweisung und Übungsfahrt mit Fahrlehrer vorgeschrieben (90 Min.)

• mind. 6x am Theorieunterricht teilnehmen

• Passfoto ist 1-2 Wochen vor der Prüfung in der Fahrschule oder beim TÜV einzureichen

• Personalausweis ist zur Theorieprüfung mitzubringen!

Ausbildungsvariante - Mofa - 25

Mindestalter: 15 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine

Benötigte Dokumente:

- 1 Foto (biometrisches Passfoto)

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Grundstoff: 6

Theorie-Prüfung:

Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Minuten Theorieprüfung: 45

Max. erlaubte Fehlerpunkte: 7

Hinweis:

• 1 Passfoto ist 1-2 Wochen vor der Prüfung in der Fahrschule oder beim TÜV einzureichen

• Der Personalausweis ist zur Theorieprüfung mitzubringen!


Praxis-Ausbildung:

Hinweis:

• Übungsfahrt mit dem Fahrlehrer vorgeschrieben


Praxis-Prüfung:

Hinweis:

• keine praktische Prüfung


Klasse L - kleiner Traktor bis 40 km/h bbH (mit Anhänger max. 25 km/h bbH)

L Traktor - 40, Mindestalter: 16

Ausbildungsvariante - L Traktor - 40

Mindestalter: 16 Jahre

Erforderlicher Vorbesitz: kein Vorbesitz erforderlich

Eingeschlossene Klassen: keine

Benötigte Dokumente:

- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de

- 1 Foto (biometrisches Passfoto)

- 1 Sehtest (vom Optiker) - nicht älter als 2 Jahre

- 1. Hilfe-Bescheinigung

- Personalausweis (beidseitige Kopie)

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Grundstoff: 12

Zusatzstoff: 2

Theorie-Prüfung:

Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Minuten Theorieprüfung: 45

Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10

Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Personalausweis mitbringen!

Praxis-Ausbildung:

Hinweis: Keine praktische Ausbildung erforderlich.

Praxis-Prüfung:

Hinweis: Keine praktische Prüfung erforderlich.


Klasse T - großer Traktor bis 60 km/h bbH (unter 18J. max. 40 km/h bbH)

T Traktor - 60, Mindestalter: 16

Ausbildungsvariante - T Traktor - 60

Mindestalter: 16 Jahre

Erforderlicher Vorbesitz: kein Vorbesitz erforderlich

Eingeschlossene Klassen: L, M, S

Benötigte Dokumente:

- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de

- 1 Foto (biometrisches Passfoto)

- 1 Sehtest (vom Optiker) - nicht älter als 2 Jahre

- 1. Hilfe-Bescheinigung

- Personalausweis (beidseitige Kopie)

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Grundstoff: 12

Zusatzstoff: 6

Hinweis: Der Unterricht für das Zusatzwissen findet nach Absprache mit dem Fahrlehrer statt.

Theorie-Prüfung:

Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Minuten Theorieprüfung: 45

Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10

Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Personalausweis mitbringen!

Praxis-Ausbildung:

Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers

Praxis-Prüfung:

Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.

Minuten Prüfungsfahrt: 70

Hinweis: Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften. Personalausweis mitbringen!


Klasse C - großer LKW (ohne Begrenzung der zGM.) + (Anhänger max. 750kg zGM.)

LKW offen (ohne Anhänger), Mindestalter: 21

Die Fahrerlaubnis muss alle 5 Jahre beim Straßenverkehrsamt verlängert werden. Hierzu müssen Sie (ca. 4-5 Wochen vor dem Ablauftermin) beim Verkehrsamt die unten aufgeführten Antragsunterlagen (inkl. der ärztlichen und augenärztlichen Gutachten) erneut einreichen.

Ausbildungsvariante - LKW offen (ohne Anhänger)

Mindestalter: 21 Jahre

Hinweis: (mit 18, sofern man sich in einer BKF-Ausbildung befindet oder absolviert hat)

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Eingeschlossene Klassen: C1

Benötigte Dokumente:

- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de

- 1 Foto (biometrisches Passfoto)

- Augenärztliches Gutachten (vom Augenarzt) - nicht älter als 2 Jahre

- 1. Hilfe-Kopie "großer Schein" - Kursdauer: 8 x 90 Min. (geht über mehrere Tage)

- Personalausweis (beidseitige Kopie)

- vorhandener Führerschein (beidseitige Kopie)

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

- Ärztliches Gutachten (vom Amtsarzt) - nicht älter als 1 Jahr

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Grundstoff: 6

Zusatzstoff: 10

Hinweis: Der Unterricht für das Zusatzwissen findet nach Absprache mit dem Fahrlehrer statt.

Theorie-Prüfung:

Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Minuten Theorieprüfung: 45

Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10

Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Personalausweis mitbringen!

Praxis-Ausbildung:

Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 5

Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 2

Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 3

Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers.

Praxis-Prüfung:

Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.

Minuten Prüfungsfahrt: 85

Hinweis: Personalausweis mitbringen!

C+CE gemeinsame Ausbildung, Mindestalter: 21

Die Fahrerlaubnis muss alle 5 Jahre beim Straßenverkehrsamt verlängert werden. Hierzu müssen Sie (ca. 4-5 Wochen vor dem Ablauftermin) beim Verkehrsamt die unten aufgeführten Antragsunterlagen (inkl. der ärztlichen und augenärztlichen Gutachten) erneut einreichen.

Ausbildungsvariante - C+CE gemeinsame Ausbildung

Mindestalter: 21 Jahre

Hinweis: (mit 18, sofern man sich in einer BKF-Ausbildung befindet oder absolviert hat)

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Eingeschlossene Klassen: C1

Benötigte Dokumente:

- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de

- 1 Foto (biometrisches Passfoto)

- Augenärztliches Gutachten (vom Augenarzt) - nicht älter als 2 Jahre

- Ärztliches Gutachten (vom Hausarzt) - nicht älter als 1 Jahr

- Personalausweis (beidseitige Kopie)

- vorhandener Führerschein (beidseitige Kopie)

- 1. Hilfe-Kopie "großer Schein" - Kursdauer: 8 x 90 Min. (geht über mehrere Tage)

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Grundstoff: 6

Zusatzstoff: 14

Hinweis: Der Unterricht für das Zusatzwissen findet nach Absprache mit dem Fahrlehrer statt.

Theorie-Prüfung:

Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Minuten Theorieprüfung: 45

Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10

Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Personalausweis mitbringen!

Praxis-Ausbildung:

Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 8

Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 3

Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 3

Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers.

Praxis-Prüfung:

Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.

Minuten Prüfungsfahrt: 85

Hinweis: Personalausweis mitbringen!


Klasse CE - Anhängerführerschein für großen LKW

CE (mit Vorbesitz der Klasse C), Mindestalter: 21

CE - LKW (mit Anhänger) Lastzüge und Sattelzüge) Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird. Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE

Ausbildungsvariante - CE (mit Vorbesitz der Klasse C)

Mindestalter: 21 Jahre

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse C

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei VB D: DE

Benötigte Dokumente:

- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de

- 1 Foto (biometrisches Passfoto)

- Augenärztliches Gutachten (vom Augenarzt) - nicht älter als 2 Jahre

- 1. Hilfe-Kopie "großer Schein" - Kursdauer: 8 x 90 Min. (geht über mehrere Tage)

- Personalausweis (beidseitige Kopie)

- vorhandener Führerschein (beidseitige Kopie)

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

- Ärztliches Gutachten (vom Amtsarzt) - nicht älter als 1 Jahr

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Grundstoff: 6

Zusatzstoff: 4

Theorie-Prüfung:

Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Minuten Theorieprüfung: 45

Max. erlaubte Fehlerpunkte: 6

Hinweis: Personalausweis mitbringen!

Praxis-Ausbildung:

Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 5

Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 2

Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 3

Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden varriiert je nach Lernfortschritt des Fahrschülers.

Praxis-Prüfung:

Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.

Minuten Prüfungsfahrt: 85

Hinweis: Personalausweis mitbringen!


Klasse C1 - LKW bis 7,5t zgM. (ohne Anhänger)

LKW 7,5t zgM. (ohne Anhänger), Mindestalter: 18

C1 - kleine LKW bis 7,5t Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse

• Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

• Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

• Mindestalter: 18 Jahre (Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im ewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.

Ausbildungsvariante - LKW 7,5t zgM. (ohne Anhänger)

Mindestalter: 18 Jahre

Hinweis: Gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre.

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Eingeschlossene Klassen: Vorbesitz der Klasse B erforderlich

Benötigte Dokumente:

- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de

- 1 Foto (biometrisches Passfoto)

- Augenärztliches Gutachten (vom Augenarzt) - nicht älter als 2 Jahre

- 1. Hilfe-Kopie "großer Schein" - Kursdauer: 8 x 90 Min. (geht über mehrere Tage)

- Personalausweis (beidseitige Kopie)

- vorhandener Führerschein (beidseitige Kopie)

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

- Ärztliches Gutachten (vom Amtsarzt) - nicht älter als 1 Jahr

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Grundstoff: 6

Zusatzstoff: 5

Hinweis: Der Zusatzwissen-Unterricht erfolgt nach Absprache mit dem Fahrlehrer.

Theorie-Prüfung:

Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Minuten Theorieprüfung: 45

Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10

Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Personalausweis mitbringen!

Praxis-Ausbildung:

Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 3

Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 1

Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 1

Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variieren nach Lernfortschritt des Fahrschülers.

Praxis-Prüfung:

Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.

Minuten Prüfungsfahrt: 85

Hinweis: Personalausweis mitbringen!

C1+C1E (gemeinsame Ausbildung), Mindestalter: 18

C1 - kleine LKW bis 7,5t Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse

• Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

• Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

• Mindestalter: 18 Jahre (Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im ewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.

Ausbildungsvariante - C1+C1E (gemeinsame Ausbildung)

Mindestalter: 18 Jahre

Hinweis: Gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre.

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Eingeschlossene Klassen: Vorbesitz der Klasse B erforderlich

Benötigte Dokumente:

- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de

- 1 Foto (biometrisches Passfoto)

- Augenärztliches Gutachten (vom Augenarzt) - nicht älter als 2 Jahre

- 1. Hilfe-Kopie "großer Schein" - Kursdauer: 8 x 90 Min. (geht über mehrere Tage)

- Personalausweis (beidseitige Kopie)

- vorhandener Führerschein (beidseitige Kopie)

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Grundstoff: 6

Zusatzstoff: 5

Hinweis: Termine für den Zusatzunterricht bitte mit dem Fahrlehrer vereinbaren.

Theorie-Prüfung:

Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Minuten Theorieprüfung: 45

Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10

Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Personalausweis mitbringen!

Praxis-Ausbildung:

Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 4

Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 2

Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 2

Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variieren nach Lernfortschritt des Fahrschülers.

Praxis-Prüfung:

Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.

Minuten Prüfungsfahrt: 85

Hinweis: Es sind 2 Praxisprüfungen (C1+C1E) erforderlich. Personalausweis mitbringen!


Klasse C1E - Anhängerführschein für kleinen LKW bis 7,5t zgM.

C1E (mit Vorbesitz der Klasse C1), Mindestalter: 18

C1E - kleine LKW mit Anhänger

• Kombination aus einem Fahrzeug der Kl. C1 und Anhänger von mehr als 750kg

• Kobination max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse

Ausbildungsvariante - C1E (mit Vorbesitz der Klasse C1)

Mindestalter: 18 Jahre

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse C1

Eingeschlossene Klassen: Vorbesitz der Klasse C1 erforderlich

Benötigte Dokumente:

- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de

- 1 Foto (biometrisches Passfoto)

- Augenärztliches Gutachten (vom Augenarzt) - nicht älter als 2 Jahre

- 1. Hilfe-Kopie "großer Schein" - Kursdauer: 8 x 90 Min. (geht über mehrere Tage)

- Personalausweis (beidseitige Kopie)

- vorhandener Führerschein (beidseitige Kopie)

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

- Ärztliches Gutachten (vom Amtsarzt) - nicht älter als 1 Jahr

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Hinweis: Keine Theorieausbildung erforderlich

Theorie-Prüfung:

Hinweis: Keine Theorieprüfung erforderlich

Praxis-Ausbildung:

Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 3

Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 1

Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 1

Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers.

Praxis-Prüfung:

Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.

Minuten Prüfungsfahrt: 85


Klasse D - großer Omnibus

Omnibus (ohne Anhänger) mit Vorbesitz der Kl. B von mehr als 2 Jahre, Mindestalter: 24

Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen und mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Ausbildungsvariante - Omnibus (ohne Anhänger) mit Vorbesitz der Kl. B von mehr als 2 Jahre

Mindestalter: 24 Jahre

Hinweis: Je nach Qulifikation und Tätigkeit auch mit 23, 21, 20 oder 18 Jahren möglich.

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Eingeschlossene Klassen: D1

Benötigte Dokumente:

- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de

- 1 Foto (biometrisches Passfoto)

- Augenärztliches Gutachten (vom Augenarzt) - nicht älter als 2 Jahre

- 1. Hilfe-Kopie "großer Schein" - Kursdauer: 8 x 90 Min. (geht über mehrere Tage)

- Personalausweis (beidseitige Kopie)

- Vorhandener Führerschein (beidseitige Kopie)

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

- Ärztliches Gutachten (vom Amtsarzt) - nicht älter als 1 Jahr

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Grundstoff: 6

Zusatzstoff: 18

Theorie-Prüfung:

Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Minuten Theorieprüfung: 60

Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10

Hinweis: Ausweis mitbringen!

Praxis-Ausbildung:

Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 12

Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 8

Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 5

Hinweis: In der Grundausbildung sind 33 Fahrstunden vorgeschrieben. Mit Vorbesitz der Klasse C oder D1 verringert sich die Mindestanzahl an Fahrstunden.

Praxis-Prüfung:

Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.

Minuten Prüfungsfahrt: 85

Hinweis: Ausweis mitbringen!

Omnibus (ohne Anhänger) mit Vorbesitz der Kl. C von mehr als 2 Jahre, Mindestalter: 24

Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen und mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Ausbildungsvariante - Omnibus (ohne Anhänger) mit Vorbesitz der Kl. C von mehr als 2 Jahre

Mindestalter: 24 Jahre

Hinweis: Je nach Qulifikation und Tätigkeit auch mit 23, 21, 20 oder 18 Jahren möglich.

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Eingeschlossene Klassen: D1

Benötigte Dokumente:

Keine Dokumente erforderlich.

Antragspapiere:

Keine Antragstellung beim Verkehrsamt erforderlich.

Theorie-Ausbildung:

Grundstoff: 6

Zusatzstoff: 18

Theorie-Prüfung:

Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Minuten Theorieprüfung: 60

Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10

Hinweis: Ausweis mitbringen!

Praxis-Ausbildung:

Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 8

Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 4

Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 3

Praxis-Prüfung:

Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.

Minuten Prüfungsfahrt: 85

Hinweis: Ausweis mitbringen!

Omnibus (ohne Anhänger) mit Vorbesitz der Kl. C von weniger als 2 Jahre, Mindestalter: 24

Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen und mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Ausbildungsvariante - Omnibus (ohne Anhänger) mit Vorbesitz der Kl. C von weniger als 2 Jahre

Mindestalter: 24 Jahre

Hinweis: Je nach Qulifikation und Tätigkeit auch mit 23, 21, 20 oder 18 Jahren möglich.

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Eingeschlossene Klassen: D1

Benötigte Dokumente:

Keine Dokumente erforderlich.

Antragspapiere:

Keine Antragstellung beim Verkehrsamt erforderlich.

Theorie-Ausbildung:

Grundstoff: 6

Zusatzstoff: 18

Theorie-Prüfung:

Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Minuten Theorieprüfung: 60

Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10

Hinweis: Ausweis mitbringen!

Praxis-Ausbildung:

Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 16

Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 8

Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 6

Praxis-Prüfung:

Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.

Minuten Prüfungsfahrt: 85

Hinweis: Ausweis mitbringen!


Klasse DE - Anhängerführerschein für großen Omnibus

DE (mit Vorbesitz der Klasse D), Mindestalter: 24

Omnibusse mit Anhänger Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Ausbildungsvariante - DE (mit Vorbesitz der Klasse D)

Mindestalter: 24 Jahre

Hinweis: Je nach Qulifikation und Tätigkeit auch mit 23, 21, 20 oder 18 Jahren möglich.

Erforderlicher Vorbesitz: D

Eingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E, sofern C1 vorhanden ist

Benötigte Dokumente:

- Antragsformular - gibts es in der Fahrschule oder als Download auf www.gut-lernen.de

- 1 Foto (biometrisches Passfoto)

- Augenärztliches Gutachten (vom Augenarzt) - nicht älter als 2 Jahre

- 1. Hilfe-Kopie "großer Schein" - Kursdauer: 8 x 90 Min. (geht über mehrere Tage)

- Personalausweis (beidseitige Kopie)

- Vorhandener Führerschein (beidseitige Kopie)

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt

- Nur bei ausländischer Staatsbürgerschaft - Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

- Ärztliches Gutachten (vom Amtsarzt) - nicht älter als 1 Jahr

Antragspapiere:

Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert je nach Amt mindestens 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!

Theorie-Ausbildung:

Hinweis: Keine Theorieausbildung erforderlich

Theorie-Prüfung:

Hinweis: Keine Theorieprüfung erforderlich.

Praxis-Ausbildung:

Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 3

Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 1

Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 1

Praxis-Prüfung:

Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.

Minuten Prüfungsfahrt: 80

Hinweis: Ausweis mitbringen!


BKF LKW - Beschleunigte Grundqualifikation

BKF LKW - Beschleunigte Grundqualifikation, Mindestalter: 21

Ausbildungsvariante - BKF LKW - Beschleunigte Grundqualifikation

Mindestalter: 21 Jahre

Eingeschlossene Klassen: -

Benötigte Dokumente:

Keine Dokumente erforderlich.

Antragspapiere:

Keine Antragstellung beim Verkehrsamt erforderlich.


BKF LKW - Weiterbildungsmodul

BKF LKW - Weiterbildungsmodul, Mindestalter: 18

Ausbildungsvariante - BKF LKW - Weiterbildungsmodul

Mindestalter: 18 Jahre

Benötigte Dokumente:

Keine Dokumente erforderlich.

Antragspapiere:

Keine Antragstellung beim Verkehrsamt erforderlich.

Theorie-Ausbildung:

Hinweis: 1 Modul dauert 7 Zeitstunden.


Aufbauseminare

Aufbauseminar für Fahranfänger (Nachschulung), Mindestalter: 17

Aufbauseminar für Fahranfänger - ASF (im Volksmund Nachschulung genannt)

Das Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt. Die Sitzungen dauern jeweils 135 Minuten und müssen in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen abgehalten werden. Die Teilnehmeranzahl muss zwischen 6 und 12 Fahranfängern liegen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 6 nicht erreicht werden, darf das Aufbauseminar nicht stattfinden.

Die Beobachtungsfahrt dauert 30 Minuten und wird zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gemacht.

Bitte melden Sie sich sofort an, sobald Sie von Ihrem Verkehrsamt eine Aufforderung zur Teilname an einem Aufbauseminar erhalten haben.

Bringen Sie die Teilnahmeaufforderung vom Verkehrsamt, sowie Ihren Personalausweis mit zu den Sitzungen!

Ausbildungsvariante - Aufbauseminar für Fahranfänger (Nachschulung)

Mindestalter: 17 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine

Benötigte Dokumente:

Keine Dokumente erforderlich.

Antragspapiere:

Keine Antragstellung beim Verkehrsamt erforderlich.

Theorie-Ausbildung:

Hinweis: Das Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt.

Theorie-Prüfung:

Hinweis: Keine Theorieprüfung erforderlich

Praxis-Ausbildung:

Hinweis: Es ist eine Beobachtungsfahrt von 30 Minuten vorgeschrieben. Die Beobachtungsfahrt findet zwischen der ersten und der zweiten Sitzung statt.

Praxis-Prüfung:

Hinweis: Keine Praxisprüfung erforderlich


MPU-Beratung

MPU-Beratung

Ausbildungsvariante - MPU-Beratung

Benötigte Dokumente:

Keine Dokumente erforderlich.

Antragspapiere:

Keine Antragstellung beim Verkehrsamt erforderlich.


Angstprävention

Angstprävention (Beseitigung von Prüfungs- oder Fahrängsten)

Ausbildungsvariante - Angstprävention (Beseitigung von Prüfungs- oder Fahrängsten)

Benötigte Dokumente:

Keine Dokumente erforderlich.

Antragspapiere:

Keine Antragstellung beim Verkehrsamt erforderlich.

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